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PRESSEINFORMATION
25.06.2007 - 20:28 - Bayernhockey.com - veröffentlicht von Norman Flaake - Verfasser: Rudi Häberlein
 
Anläßlich der letztjährigen Mitgliederversammlung des Deutschen Eishockey Bundes in Freising wurde der Art. 63 der DEB-Satzung dahingehend geändert, dass künftig alle Spieler ohne deutsche Staatsangehörigkeit als sog. Kontingentspieler gelten.

Abweichend von dieser Satzungsänderung wird für den Spielbetrieb des Bayerischen Eissport Verbandes aus Gründen des Bestandsschutzes festgelegt, dass Spieler, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und bis 31.05.2007 keine Kontingentstelle belegten, weiterhin als sog. „ Eishockeydeutsche" eingesetzt werden können und damit auch weiterhin keine Kontingentstelle belegen.

Die betroffenen Vereine können ab sofort die betreffenden Spieler der Passstelle mit einem formlosen Antrag melden, die dann im Einzelfall überprüfen wird, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Sind die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, wird für den Spieler eine neue Spielberechtigung erteilt.

Der Spielerpass enthält den Vermerk „Im LEV Bayern keine Kontingentzugehörigkeit".

 
 
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